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21.03.2023 Fresh up Medizinprodukteberater und -sicherheit

21.03.2023 Fresh up
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Fresh Up für Medizinproduktebeauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit Das... mehr
Produktinformationen "21.03.2023 Fresh up Medizinprodukteberater und -sicherheit"

Fresh Up für Medizinproduktebeauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Das Seminar Fresh up richtet sich an Teilnehmer, die bereits ein Seminar Medizinprodukte-Beauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit oder Medizinprodukteberater besucht haben.
Die letzte Teilnahme an einem entsprechenden Seminar sollte dabei nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Für Medizinprodukte-Beauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen wird die regelmäßige jährliche Teilnahme an einen Fresh up empfohlen, um die aktuellen Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) und weiterer Vorschriften umsetzen zu können.

Auch für Medizinprodukteberater ist eine regelmäßige Schulung gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vorgesehen.

Das Fresh up dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, der Klärung offener Fragen aus der Praxis und bringt Sie auf den neuesten Stand der medizinprodukterechtlichen Vorschriften.

Dieses Fresh Up richtet sich an geschulte Medizinproduktebeauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit.

Die Schulung zum Medizinproduktebeauftragten finden Sie hier.

 

Inhalte

  • Erfahrungs- und Wissensaustausch
  • Klärung offener Fragen aus der Praxis
  • Update zum Medizinprodukterecht (mit zielgruppenrelevanten Inhalten)
  • usw.

Zielgruppen

  • Medizinprodukte-Beauftragte in Gesundheitseinrichtungen
  • Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen
  • Medizinprodukteberater eines Herstellers bzw. des Fachhandels
  • Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits ein Seminar Medizinprodukte-Beauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit oder Medizinprodukteberater besucht haben.
  • Die letzte Teilnahme an einem entsprechenden Seminar sollte dabei nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

 

In den Kosten sind enthalten: Schulungsmaterial und Verpflegung

Nicht enthalten sind: Anfahrt und sonstige Nebenkosten, wie Übernachtung, Verpflegung und Telefon


Kündigung oder Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung

Der Teilnehmende kann jederzeit seine Teilnahme an der Veranstaltung absagen, wobei die Absage nur bis zu 6 Wochen vor Beginn entschädigungsfrei möglich ist (siehe nachfolgender Absatz).

Die Absage muss in Textform an den zuständigen Anbieter erfolgen und wird mit ihrem Zugang wirksam.
Im Falle einer Absage ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn er keinen Ersatzteilnehmer benennen kann.

Die Entschädigung staffelt sich wie folgt:

  • Eingang der Absage bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: ohne Berechnung
  • Eingang der Absage bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Kosten des Lehrgangs/der Veranstaltung
  • Eingang der Absage bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der Kosten des Lehrganges/der Veranstaltung
  • Bei Eingang weniger als 1 Woche vor Beginn und Nichterscheinen ohne Absage: 100 % der Kosten des Lehrgangs/ der Veranstaltung.

Die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung entfällt, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann.

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