Jetzt wird aufgerüstet: Die Normenänderung betrifft kleine und große Verbandkästen; dementsprechend variieren auch die Ergänzungsinhalte. Folgende Füllungen müssen hinzugefügt werden:

  • Für Verbandkästen nach DIN 13157: 2 Gesichtsmasken (mindestens Typ I), 4 Hautreinigungstücher, 14 Wundpflaster

  • Für Verbandkästen nach DIN 13169: 4 Gesichtsmasken (mindestens Typ I), 8 Hautreinigungstücher, 28 Wundpflaster 

 

Bei den Produkten aus unserem Sortiment, die bereits mit der neuen Norm konform sind, finden Sie einen orangenfarbenen Hinweis auf dem Produktbild mit der Überschrift „Nach neuer Verordnung vom 01.11.2021“. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch in der Produktbeschreibung. Wir unterstützen Sie gern bei der Aktualisierung Ihrer vorhandenen Verbandskästen nicht nur mit aktuellen Informationen, sondern auch mit speziellem Ergänzungsset. Dieses finden Sie in unserem Shop unter der Artikelnummer 60156. Wichtig: Für Betriebsverbandkästen nach DIN 13157 brauchen Sie ein Nachfüllset, für größere Kästen nach DIN 13169 zwei.

Beachten Sie bitte, dass der Anwendungsbeginn der Normen zum 1.11.2021 erfolgt; die Übergangsfrist läuft bis zum 30.04.2022. Haben Sie Fragen zur Normenänderung? Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular, wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage!